Steuern
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien fallen für den Käufer und Verkäufer
diverse Steuern an.
Im folgenden finden Sie einen kurzen Überblick.
1. Beim Kauf werden je nach Art der Veräußerung die Grunderwerbssteuer oder
Mehrwertsteuer fällig:
1A. Grunderwerbssteuer / Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales
Die Grundsteuer in Höhe von 7% beim Verkauf durch private.
1B. Mehrwertsteuer / I.V.A.
Hierbei handelt es sich um einen Verkauf zwischen Unternehmen. Anstelle der Grunderwerbssteuer
wird die Mehrwertsteuer fällig.
Bei Baugrundstücken oder Geschäftsgrundstücken: 18%
Bei Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern: 8%
Zusätzlich wird noch eine Stempelsteuer in Höhe von ca. 1% fällig.
2. Einkommenssteuer
Diese ist vom Verkäufer zu tragen.
Der spanische Statt unterscheidet zwischen residenten und nichtresidenten
Verkäufer sowie zwischen Eigennutzung und Vermietung.
3. Grundsteuer / Impuest sobre Bienes Inmuebles (I.B.I.)
Vom Käufer zu tragen, diese wird jährlich fällig. Diese Steuer wird auf der
Grundlage des Katasterwertes berechnet.
Zu zahlen ist diese Steuer bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Die Steuersätze variieren je nach Gemeinde zwischen 0,4 und 0,95%
4. Wertzuwachssteuer / Plusvalia:
Diese ist vom Verkäufer zu tragen.
5. Sonstiges / Infos:
Anwalt: Absolut empfehlenswert ist die Beratung durch einen in Spanien
zugelassenen und mit dem spanischen Steuerrecht vertrauten Anwalt.
Nur ein Anwalt kann den Käufer vor unbekannten Kosten und offenen Rechnungen
nach dem Kauf bewahren.
Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca über MallorcaIMMO.com stellen wir
Ihnen gerne einen unserer langjährig erfahrenen Anwälte (auch deutschsprachig) zur Seite